Allgemeine Geschäftsbedingungen
StageUp Veranstaltungstechnik – Benjamin Leitner
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen StageUp Veranstaltungstechnik – Benjamin Leitner (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber").
Die AGB gelten für alle Leistungen, insbesondere:
- Vermietung von Veranstaltungstechnik
- Verkauf (Handel) von Veranstaltungstechnik
- Dienstleistungen (z. B. Planung, Betreuung, technische Umsetzung)
- Full-Service Eventproduktionen
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Scheibbs.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Angebotsannahme (E-Mail, Unterschrift)
- Bestätigung über elektronische Kommunikationsmittel (z. B. WhatsApp)
Alle Angebote sind freibleibend. Erst mit Bestätigung durch den Auftragnehmer wird der Auftrag verbindlich.
3. Leistungsarten
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen in folgenden Bereichen:
Im Rahmen der Vermietung (Dry Hire) stellt der Auftragnehmer technisches Equipment ohne Bedienpersonal zur Verfügung.
Unter Dienstleistungen fallen insbesondere technische Betreuung, Planung, Auf- und Abbau sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Bei Full-Service Produktionen übernimmt der Auftragnehmer die vollständige Abwicklung von Veranstaltungen, einschließlich Planung, technischer Umsetzung und Koordination.
Im Bereich Handel / Verkauf erfolgt der Vertrieb von Neu- und Gebrauchtgeräten sowohl über Direktgeschäfte als auch über Online Web Portale.
4. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen vor Leistungserbringung zu verlangen.
5. Stornobedingungen
Die Stornobedingungen beziehen sich auf den Bruttogesamtbetrag des jeweiligen Auftrags und gelten einheitlich für Vermietung, Dienstleistungen sowie Full-Service Produktionen.
Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Stornokosten fällig:
- Ab 6 Monate vor Projektbeginn: 50 % des vereinbarten Auftragswertes
- Ab 2 Monate vor Projektbeginn: 70 % des vereinbarten Auftragswertes
- Ab 14 Tage vor Projektbeginn: 85 % des vereinbarten Auftragswertes
- Ab 7 Tage vor Projektbeginn: 100 % des vereinbarten Auftragswertes
Im Falle einer wetterbedingten Absage der Veranstaltung werden 70 % des Auftragswertes verrechnet. Wird die Veranstaltung wetterbedingt auf einen anderen Termin verschoben, behält sich der Auftragnehmer vor, Vorbereitungskosten in Höhe von 20 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
6. Vermietung
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bezieht sich die Mietdauer grundsätzlich auf einen Veranstaltungstag mit einer maximalen Nutzungsdauer von 24 Stunden. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Erfolgt diese ohne entsprechende Vereinbarung, wird jeder zusätzlich angebrochene Tag mit 120 % des vereinbarten Tagesmietpreises verrechnet.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche gemieteten Geräte in gereinigtem und ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Auftragnehmer vor, den entstandenen Reinigungsaufwand mit einem Stundensatz von 45 € zu verrechnen oder alternativ eine pauschale Reinigungsgebühr von bis zu 10 % des gesamten Auftragswertes (exklusive Umsatzsteuer) in Rechnung zu stellen.
7. Schäden, Verlust und Versicherung
Die Mietgegenstände sind grundsätzlich nicht versichert. Das Risiko für Beschädigung, Verlust oder Untergang der Geräte liegt während der gesamten Mietdauer vollständig beim Auftraggeber.
Sämtliche Schäden werden zum jeweiligen Neuwert der betroffenen Geräte in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig von der Ursache des Schadens, insbesondere auch bei Diebstahl, Transportschäden, Witterungseinflüssen oder Einwirkungen durch Dritte.
8. Full-Service / Eventproduktion
8.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den individuell getroffenen Vereinbarungen.
8.2 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere eine ausreichende Stromversorgung, geeignete Veranstaltungsflächen, uneingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten sowie verfügbare Parkflächen für Fahrzeuge des Auftragnehmers. Darüber hinaus hat der Auftraggeber sämtliche behördlichen Auflagen einzuhalten und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
8.3 Fremdgewerke
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Schäden, die durch Dritte, andere Dienstleister oder unzureichende Infrastruktur verursacht werden.
9. Dienstleistungen & Freelancer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen externe Freelancer oder Subunternehmer heranzuziehen. Diese werden im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers tätig. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und den eingesetzten Personen besteht nicht.
Arbeitszeiten, Einsatzdauer sowie Pausenregelungen richten sich nach den jeweils vereinbarten Leistungsumfängen.
10. Sicherheit & Verantwortung
Die Verantwortung für die gesamte Veranstaltungssicherheit sowie den Schutz von Personen und eingesetzter Technik liegt beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Gefährdung von Personen, Material oder Anlage den Betrieb ganz oder teilweise einzustellen oder Anlagen vorübergehend abzuschalten.
11. Einsatz von Technik (Ton, Licht, Effekte)
Die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Lautstärke, Sicherheit und behördlicher Auflagen, obliegt dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, insbesondere Gehörschäden, sowie für durch technische Effekte ausgelöste Alarme oder sonstige Reaktionen.
12. Handel / Verkauf (Onlineshop & Direkt)
12.1 Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Angebotsannahme seitens des Auftraggebers oder durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
12.2 Lieferung und Gefahrenübergang
Liefertermine gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, ausschließlich als unverbindliche Richtwerte. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen, Transportproblemen oder unvorhersehbaren Ereignissen berechtigen den Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zu Schadenersatzansprüchen.
Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Risiko des Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit Übergabe an das Transportunternehmen oder den Spediteur auf den Auftraggeber über.
12.3 Gewährleistung
Für Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (B2B) wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf sechs Monate ab Übergabe der Ware beschränkt. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
Gebrauchte Geräte werden, sofern gesetzlich zulässig, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht.
12.4 Rücktrittsrecht (B2C)
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu.
Die Rücksendekosten trägt, sofern gesetzlich zulässig, der Verbraucher. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei individuell angefertigten, speziell bestellten oder personalisierten Produkten sowie bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
12.5 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
13. Haftung
Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Produktionsausfälle ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den jeweiligen Auftragswert begrenzt.
15. Mahngebühren & Verzugszinsen
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Mahngebühren in angemessener Höhe zu verrechnen. Diese können bei der ersten Mahnung bis zu 45 € und bei der zweiten Mahnung bis zu 245 € betragen.
Zusätzlich werden Verzugszinsen in Höhe von 15 % p.a. berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, jederzeit ein Inkassounternehmen mit der Forderungseinbringung zu beauftragen.
16. Werbung & Referenzen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen zu erstellen und diese zu Werbe- und Referenzzwecken zu verwenden.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet und unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO) behandelt.
18. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
